Vor einer sinnvollen Prüfung müssen die Grundlagen vorliegen.
Fehlt der Energieausweis, ist eine Pflicht des Verkäufers nicht erfüllt. Fordern Sie den Ausweis vor der Unterschrift an. Ohne Vorlage gilt nach dem EAVG 2012 zumindest eine durchschnittliche Gesamtenergieeffizienz als vereinbart, was Ihre Erwartungen an das Objekt schützt. Eine Orientierung bietet unsere Checkliste zu den Unterlagen vor der Vertragsprüfung.
Mit den vollständigen Unterlagen lässt sich der Entwurf belastbar prüfen, bevor Sie sich binden.