Mit der Einverleibung ist das Eigentum auf Sie übergegangen. Prüfen Sie den Stand des C-Blatts.
Sind Sie bereits einverleibt, ist das Eigentum nach § 4 GBG auf Sie übergegangen. Entscheidend bleibt nun, ob die Liegenschaft tatsächlich lastenfrei oder nur mit den vereinbarten Lasten übernommen wurde. Ein aktueller Grundbuchauszug zeigt, ob vereinbarte Löschungen von Pfandrechten im C-Blatt bereits vollzogen sind.
Stimmen Eintragungen nicht mit dem Kaufvertrag überein, etwa weil eine zugesagte Lastenfreistellung fehlt, sollten Sie die Abwicklung rasch prüfen lassen. Der Rang und die Reihenfolge der Eintragungen sind im Einzelfall häufig entscheidend.