Beim schlichten Miteigentum erwerben Sie nur einen ideellen Anteil ohne zugeordnete Wohnung.
Schlichtes Miteigentum verschafft Ihnen einen rechnerischen Anteil an der gesamten Liegenschaft, aber kein ausschließliches Recht an einer bestimmten Wohnung. Die Nutzung richtet sich nach einer Benützungsregelung der Miteigentümer; ohne sie steht jedem Anteil die anteilige Nutzung der ganzen Sache zu. Das unterscheidet sich grundlegend vom Wohnungseigentum nach dem WEG 2002.
Prüfen Sie vor dem Kauf, ob eine Benützungsregelung besteht, wie Lasten und Erträge verteilt werden und ob eine spätere Begründung von Wohnungseigentum geplant oder möglich ist. Diese Punkte gehören in den Kaufvertrag.