Kaufvertrag
von Brandauer RA
Lexikon

Aufsandungserklärung

Die ausdrückliche Erklärung des Verkäufers, in die Einverleibung des Eigentumsrechts für den Käufer einzuwilligen (Intabulationsklausel).

Kurz erklärt

Die Aufsandungserklärung ist das Kernstück jeder grundbuchsfähigen Kaufvertragsurkunde. Ohne sie kann das Grundbuchsgericht die Einverleibung nicht bewilligen, weil die Einwilligung des Eingetragenen in die Eintragung fehlt.

Üblich ist eine Formulierung, wonach der Verkäufer ausdrücklich einwilligt, dass das Eigentumsrecht für den Käufer einverleibt werden darf. Die Unterschrift unter die Aufsandungserklärung ist gerichtlich oder notariell zu beglaubigen.

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.

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