Ein Liegenschaftskaufvertrag wird oft unter Zeitdruck unterschrieben. Der Verkäufer drängt auf einen raschen Abschluss, der Entwurf wirkt vorformuliert und seriös und der Wunsch, das Wunschobjekt nicht zu verlieren, überwiegt. Genau hier liegt das Risiko: Mit der Unterschrift binden Sie sich an jeden Satz des Vertrags, auch an Klauseln, die Sie überlesen haben.
Der erste bindende Schritt kann sogar vor dem ausführlichen Vertragsentwurf liegen: Wird ein ausreichend bestimmtes Kaufanbot fristgerecht angenommen, ist der Kaufvertrag unter Umständen bereits geschlossen. Prüfen Sie daher auch das Anbot vor der Unterschrift. Unser Beitrag erklärt, warum das Kaufanbot bindend ist und welche Rolle die Annahmefrist spielt.
Dieser Beitrag zeigt, welche Punkte Sie vor der Unterzeichnung prüfen sollten. Im Mittelpunkt stehen der Grundbuchstand, die Lastenfreistellung, die Abwicklung des Kaufpreises über einen Treuhänder und die Sicherung Ihres Eigentumserwerbs durch die Einverleibung. Daneben spielen Gewährleistung, Übergabe und die Nebenkosten eine Rolle.
Wer den Vertrag vor der Unterschrift gründlich liest und kritische Stellen klärt, vermeidet teure Streitigkeiten nach dem Kauf. Aus anwaltlicher Sicht entscheidet sich vieles bereits in der Phase vor der Unterzeichnung, weil sich ein einmal vereinbarter Text später nur schwer ändern lässt.