Kaufvertrag
von Brandauer RA
Schwerpunkt · Liegenschaftskauf

Kaufvertragsprüfung.

Der Liegenschaftskaufvertrag entscheidet über Eigentum, Lasten und Geld. Wir prüfen den Entwurf vor der Unterschrift, vom Kaufgegenstand über die Aufsandungserklärung bis zur sicheren Treuhandabwicklung.

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Salzburger Kanzlei für Immobilien-, Liegenschafts- und Unternehmensrecht

Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Liegenschaftskauf prüfen wir mit Blick auf Vertrag, Grundbuch, Treuhand und steuerliche Folgen.

Ein Liegenschaftskaufvertrag bindet beide Seiten ab der Unterschrift. Genau deshalb gehört der Entwurf geprüft, solange noch verhandelt werden kann: Ist unterschrieben, lassen sich Änderungen nur schwer durchsetzen und Versäumnisse wirken oft erst Jahre später nach. Die Prüfung sichert ab, dass Sie das bekommen, wofür Sie zahlen und dass das Eigentum lastenfrei und im richtigen Rang ins Grundbuch gelangt.

Im Mittelpunkt stehen der exakte Kaufgegenstand, der Lastenstand, die Aufsandungserklärung, die Rangordnung sowie eine sichere Abwicklung über ein anwaltliches oder notarielles Treuhandkonto. Dazu kommen Rücktrittsrechte, Gewährleistung und die Nebenkosten von der Grunderwerbsteuer bis zur Eintragungsgebühr.

Diese Seite ordnet die wesentlichen Prüfpunkte und ihre Bedeutung. Die folgende Orientierung hilft Ihnen, Ihre Lage einzuschätzen, ersetzt aber keine Prüfung des Einzelfalls.

Ihre Lage einordnen

Wo stehen Sie bei der Kaufvertragsprüfung?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zu Stadium und Kaufgegenstand. Sie erhalten eine erste, unverbindliche Einordnung Ihrer Situation.

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01 Frage 1

In welchem Stadium befindet sich Ihr Kaufvertrag?

Vor der Unterschrift lässt sich nahezu jeder Punkt noch verhandeln. Nach der Unterzeichnung sind Änderungen nur schwer durchzusetzen, weil der Vertrag beide Seiten bindet.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Nach der Unterschrift bindet der Vertrag. Rasch prüfen, ob ein Rücktrittsrecht offensteht.

Ist der Kaufvertrag bereits unterschrieben, sind nachträgliche Änderungen schwer durchzusetzen, weil beide Seiten gebunden sind. Bei Konsumentengeschäften kann jedoch ein gesetzliches Rücktrittsrecht bestehen, etwa nach § 30a KSchG bei Vermittlung durch einen Immobilienmakler oder nach § 3 KSchG bei einem außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Vertrag. Diese Fristen sind kurz.

Lassen Sie umgehend prüfen, ob ein Rücktritt noch fristgerecht möglich ist und ob die Aufsandungserklärung sowie der Lastenstand korrekt abgebildet sind. Je früher, desto besser.

02

Beim Wohnungseigentum entscheiden Anteil, Nutzwert und Lastenstand. Vor der Unterschrift prüfen.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollten der Mindestanteil, der zugrunde liegende Nutzwert und das mit dem Anteil verbundene Wohnungseigentumsobjekt im Vertrag mit dem Grundbuch übereinstimmen. Prüfen Sie das B- und das C-Blatt auf Pfandrechte, Dienstbarkeiten und ein etwaiges Belastungs- und Veräußerungsverbot. Sichern Sie sich die Lastenfreistellung sowie eine geordnete Abwicklung über ein anwaltliches oder notarielles Treuhandkonto.

Achten Sie zudem auf die Aufsandungserklärung, die Anmerkung der Rangordnung und die Vorlage des Energieausweises. Wir prüfen den Entwurf vor der Unterschrift.

03

Bei der Liegenschaft müssen Kaufgegenstand und Lastenstand exakt stimmen. Vor der Unterschrift klären.

Beim Kauf eines Grundstücks oder Hauses muss der Kaufgegenstand exakt bezeichnet sein: Einlagezahl, Grundstücksnummer und Ausmaß im Vertrag müssen mit dem aktuellen Grundbuchsauszug übereinstimmen. Prüfen Sie den Lastenstand im B- und C-Blatt auf Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Reallasten, Vorkaufsrechte sowie ein Belastungs- und Veräußerungsverbot und sichern Sie die Lastenfreistellung.

Aufsandungserklärung, Anmerkung der Rangordnung, Treuhandabwicklung und ein allfälliges Grundverkehrserfordernis gehören vor der Unterschrift geklärt. Wir prüfen den Entwurf für Sie.

Die Prüfpunkte im Überblick

Was im Kaufvertrag stimmen muss

Ein Liegenschaftskaufvertrag verbindet mehrere Ebenen: Identität des Kaufgegenstands, Lastenstand, Rang, Eintragungsbewilligung und sichere Zahlung. Fehler an einer Stelle gefährden das gesamte Geschäft.

Zentrale Prüfpunkte eines Liegenschaftskaufvertrags vor der Unterschrift
Prüfpunkt Worum es geht Risiko bei Fehlern
Identität Kaufgegenstand Einlagezahl, Grundstücksnummer und Ausmaß stimmen mit dem Grundbuch überein Es wird etwas anderes verkauft als gemeint; Flächen- oder Anteilsfehler
Sicherheit Lastenstand B- und C-Blatt: Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Verbote und Vorkaufsrechte Sie übernehmen fremde Lasten oder das Eigentum wird blockiert
Rang Anmerkung der Rangordnung Schutz des Ranges für die beabsichtigte Veräußerung (§ 53 GBG) Zwischeneintragungen verdrängen Ihren Rang vor der Einverleibung
Eintragung Aufsandungserklärung Einverleibungsbewilligung des Verkäufers (§ 32 GBG) Ohne sie ist die Eigentumseinverleibung nicht möglich
Abwicklung Kaufpreis und Treuhand Zahlung Zug um Zug über ein Treuhandkonto, Fälligkeit klar geregelt Sie zahlen, ohne dass Eigentum und Lastenfreistellung gesichert sind

Die Tabelle bietet einen Überblick und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Welche Punkte besonders ins Gewicht fallen, hängt von Lage, Objekt und beteiligten Personen ab.

Kaufgegenstand und Lastenstand exakt erfassen

Der Kaufgegenstand muss eindeutig bezeichnet sein. Bei einer Liegenschaft gehören Einlagezahl, Grundstücksnummer und Ausmaß in den Vertrag und müssen mit dem aktuellen Grundbuchsauszug übereinstimmen; beim Wohnungseigentum kommen Mindestanteil und Nutzwert hinzu. Schon eine falsche Fläche oder ein veralteter Auszug kann später teuer werden.

Ebenso wichtig ist der Lastenstand. Im B-Blatt finden sich die Eigentumsverhältnisse, im C-Blatt die Lasten: Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Reallasten, Vorkaufsrechte und ein etwaiges Belastungs- und Veräußerungsverbot. Was bestehen bleiben soll und was vor oder bei der Übergabe zu löschen ist, muss der Vertrag klar regeln. Die Lastenfreistellung ist abzusichern, bevor der Kaufpreis fließt.

Rang sichern und Eigentum einverleiben

Ohne die Aufsandungserklärung, also die ausdrückliche Einverleibungsbewilligung des Verkäufers nach § 32 GBG, kann das Eigentum nicht ins Grundbuch eingetragen werden. Sie ist das Herzstück jedes Kaufvertrags und gehört formgerecht und vollständig in den Text.

Zwischen Unterschrift und Einverleibung liegt Zeit, in der Dritte Eintragungen erwirken könnten. Davor schützt die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung nach § 53 GBG: Sie reserviert den Rang und ist ein Jahr gültig. So ist sichergestellt, dass Ihr Eigentum im vereinbarten Rang und frei von Zwischeneintragungen entsteht.

Treuhand, Rücktritt und Nebenkosten

Der Kaufpreis sollte nicht direkt fließen, sondern über ein anwaltliches oder notarielles Treuhandkonto. Die Treuhandschaft stellt sicher, dass der Verkäufer erst Geld erhält, wenn Eigentumsübertragung und Lastenfreistellung gesichert sind und schützt damit beide Seiten. Fälligkeit und Auszahlungsvoraussetzungen sind klar zu regeln.

Achten Sie auf Rücktrittsrechte: Bei Konsumentengeschäften kann § 30a KSchG einen Rücktritt bei Maklervermittlung eröffnen, daneben kommen aufschiebende oder auflösende Bedingungen in Betracht. Beim Gewährleistungsausschluss ist Vorsicht geboten, denn die Formel "gekauft wie besichtigt" deckt zugesicherte Eigenschaften nicht. Schließlich fallen Nebenkosten an: Grunderwerbsteuer von 3,5 %, die grundbücherliche Eintragungsgebühr von 1,1 %, die Vertragserrichtung sowie auf Verkäuferseite die Immobilienertragsteuer. Auch die Vorlage des Energieausweises ist nach EAVG 2012 verpflichtend.

Diese Seite bietet einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage (Rechtsstand Juni 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Welche Klauseln und Erfordernisse zählen, hängt von Objekt, Lage und beteiligten Personen ab.

Häufige Fragen

Kaufvertragsprüfung.

Warum sollte ich den Kaufvertrag vor der Unterschrift prüfen lassen? +

Weil der Vertrag ab der Unterschrift beide Seiten bindet. Vorher lässt sich nahezu jeder Punkt verhandeln, danach sind Änderungen nur schwer durchzusetzen. Fehler bei Kaufgegenstand, Lastenstand oder Aufsandungserklärung wirken oft erst später nach und sind dann kaum mehr zu korrigieren.

Was ist die Aufsandungserklärung und warum ist sie so wichtig? +

Die Aufsandungserklärung ist die ausdrückliche Einverleibungsbewilligung des Verkäufers nach § 32 GBG. Ohne sie kann das Eigentum nicht ins Grundbuch eingetragen werden. Sie muss formgerecht und vollständig im Vertrag enthalten sein, sonst scheitert die Einverleibung trotz bezahlten Kaufpreises.

Wie schützt mich die Anmerkung der Rangordnung? +

Die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung nach § 53 GBG reserviert den Rang im Grundbuch und schützt vor Zwischeneintragungen Dritter zwischen Unterschrift und Einverleibung. Sie ist ein Jahr gültig. So entsteht Ihr Eigentum im vereinbarten Rang und frei von nachträglichen Belastungen.

Mit welchen Nebenkosten muss ich rechnen? +

Üblicherweise fallen die Grunderwerbsteuer von 3,5 % des Kaufpreises und die grundbücherliche Eintragungsgebühr von 1,1 % an, dazu die Kosten der Vertragserrichtung und gegebenenfalls eine Maklerprovision. Auf Verkäuferseite kann die Immobilienertragsteuer anfallen. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.

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