Ohne Treuhand trägt der Käufer das volle Vorleistungsrisiko. Eine treuhändige Abwicklung schützt beide Seiten.
Zahlt der Käufer den Kaufpreis direkt an den Verkäufer, leistet er vor, ohne dass der lastenfreie Eigentumserwerb gesichert ist. Scheitert die Einverleibung oder bleiben Lasten bestehen, droht der Verlust des eingesetzten Kapitals. Umgekehrt kann auch der Verkäufer übergeben, ohne den Kaufpreis sicher zu haben.
Die anwaltliche oder notarielle Treuhandschaft löst dieses Spannungsverhältnis: Der Kaufpreis liegt gesichert beim Treuhänder und wird erst gegen Erfüllung der vereinbarten Voraussetzungen ausbezahlt. Lassen Sie die Abwicklung früh strukturieren.