Kaufvertrag
von Brandauer RA
Schwerpunkt · Liegenschaftskauf

Treuhand & Kaufpreisabwicklung.

Der Kaufpreis ist der heikelste Moment des Liegenschaftskaufs. Über ein anwaltliches oder notarielles Treuhandkonto fließt das Geld erst, wenn der lastenfreie Eigentumserwerb gesichert ist, das schützt Käufer und Verkäufer zugleich.

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Salzburger Kanzlei für Immobilien-, Liegenschafts- und Unternehmensrecht

Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Liegenschaftskauf prüfen wir mit Blick auf Vertrag, Grundbuch, Treuhand und steuerliche Folgen.

Beim Liegenschaftskauf treffen zwei Risiken aufeinander: Der Käufer soll den Kaufpreis erst zahlen, wenn er das Eigentum lastenfrei erhält, der Verkäufer soll das Eigentum erst übertragen, wenn der Kaufpreis gesichert ist. Die anwaltliche oder notarielle Treuhandschaft löst diesen Konflikt, indem ein neutraler Parteienvertreter den Kaufpreis auf einem getrennten Anderkonto verwahrt und erst gegen Erfüllung der vereinbarten Voraussetzungen freigibt.

Der Käufer überweist den Kaufpreis daher nicht direkt an den Verkäufer, sondern auf das Treuhandkonto. Die Auszahlung erfolgt erst, wenn die Lastenfreistellung gesichert ist, die Aufsandungserklärung vorliegt und die Einverleibung des Eigentumsrechts in der vereinbarten Rangordnung gewährleistet erscheint. Bis dahin bleibt der Betrag dem Zugriff beider Seiten entzogen und ist über die Treuhandeinrichtung der Rechtsanwaltskammer abgesichert.

Diese Seite erklärt den Ablauf der Kaufpreisabwicklung, die typischen Auszahlungsvoraussetzungen und die Aufgaben des Treuhänders. Die folgende Orientierung hilft Ihnen, Ihre Ausgangslage einzuschätzen, ersetzt aber keine Prüfung des Einzelfalls.

Ihre Abwicklung einordnen

Wie ist Ihre Kaufpreisabwicklung aufgestellt?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zu Treuhand und Belastung der Liegenschaft. Sie erhalten eine erste, unverbindliche Einordnung Ihrer Ausgangslage.

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01 Frage 1

Soll der Kaufpreis direkt an den Verkäufer fließen oder über ein Treuhandkonto?

Bei der Treuhandabwicklung zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht an den Verkäufer, sondern auf ein getrenntes Anderkonto des Parteienvertreters. Ausgezahlt wird erst, wenn die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Ohne Treuhand trägt der Käufer das volle Vorleistungsrisiko. Eine treuhändige Abwicklung schützt beide Seiten.

Zahlt der Käufer den Kaufpreis direkt an den Verkäufer, leistet er vor, ohne dass der lastenfreie Eigentumserwerb gesichert ist. Scheitert die Einverleibung oder bleiben Lasten bestehen, droht der Verlust des eingesetzten Kapitals. Umgekehrt kann auch der Verkäufer übergeben, ohne den Kaufpreis sicher zu haben.

Die anwaltliche oder notarielle Treuhandschaft löst dieses Spannungsverhältnis: Der Kaufpreis liegt gesichert beim Treuhänder und wird erst gegen Erfüllung der vereinbarten Voraussetzungen ausbezahlt. Lassen Sie die Abwicklung früh strukturieren.

02

Bei belasteter Liegenschaft sichert die Lastenfreistellung Ihren lastenfreien Eigentumserwerb.

Bestehen Hypotheken oder andere Lasten, holt der Treuhänder vor der Auszahlung die Löschungserklärungen der Gläubigerbanken ein. Der Kaufpreis wird so verwendet, dass die offenen Forderungen abgedeckt und die einzutragenden Lasten gelöscht werden. Erst wenn die Lastenfreistellung gesichert ist und die Einverleibung des Eigentumsrechts in der vereinbarten Rangordnung gewährleistet erscheint, kommt es zur Auszahlung.

So zahlt der Käufer erst gegen Sicherung des lastenfreien Erwerbs, während der Verkäufer den Kaufpreis gesichert beim Treuhänder weiß. Die genaue Reihenfolge der Schritte sollte im Treuhandvertrag festgehalten werden.

03

Auch bei lastenfreier Liegenschaft entscheidet die gesicherte Einverleibung in der Rangordnung.

Ist die Liegenschaft bereits lastenfrei, verlagert sich der Schwerpunkt auf die gesicherte Einverleibung des Eigentumsrechts des Käufers. Der Treuhänder zahlt erst aus, wenn die Aufsandungserklärung vorliegt und die Eintragung in der vereinbarten Rangordnung gewährleistet ist. Eine Anmerkung der Rangordnung kann den Rang für den Käufer absichern.

Über das Treuhandkonto lassen sich zudem Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr ordnen sowie eine etwaige Selbstberechnung durch den Parteienvertreter abwickeln. So bleibt die gesamte Abwicklung in einer Hand.

Der Ablauf im Überblick

Vom Erlag bis zur Auszahlung des Kaufpreises

Die Kaufpreisabwicklung folgt einer festen Reihenfolge. Der Kaufpreis liegt gesichert beim Treuhänder und wird erst freigegeben, wenn die einzelnen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Übersicht zeigt die Schritte und ihre Wirkung.

Ablauf der treuhändigen Kaufpreisabwicklung beim Liegenschaftskauf
Schritt Was geschieht Wirkung für Käufer & Verkäufer
Schritt 1 Erlag auf das Treuhandkonto Der Käufer überweist den Kaufpreis auf das getrennte Anderkonto des Treuhänders Käufer zahlt nicht direkt an den Verkäufer, der Betrag liegt gesichert
Schritt 2 Lastenfreistellung Der Treuhänder holt die Löschungserklärungen der Gläubigerbanken ein Käufer erwirbt lastenfreies Eigentum, offene Pfandrechte werden abgedeckt
Schritt 3 Aufsandung und Rangordnung Aufsandungserklärung liegt vor, die vereinbarte Rangordnung ist gesichert Die Einverleibung des Eigentumsrechts des Käufers ist abgesichert
Schritt 4 Abgaben und Gebühren Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr werden über das Konto geordnet Beide Seiten haben die finanzielle Abwicklung in einer Hand
Schritt 5 Auszahlung an den Verkäufer Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird ausbezahlt Verkäufer erhält den Kaufpreis, Käufer das gesicherte Eigentum

Die genaue Reihenfolge und die einzelnen Auszahlungsvoraussetzungen werden im Treuhandvertrag festgelegt und richten sich nach der konkreten Liegenschaft. Die Tabelle bietet einen Überblick und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Das Treuhandkonto als sicherer Verwahrort

Bei der treuhändigen Abwicklung verwahrt der Parteienvertreter den Kaufpreis auf einem getrennten Anderkonto, das vom eigenen Vermögen strikt getrennt ist. Der Treuhänder ist beiden Seiten gegenüber zur weisungsgemäßen und unparteiischen Abwicklung verpflichtet und gibt den Betrag nur frei, wenn die vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.

Wird die Treuhandschaft über die Treuhandeinrichtung der Rechtsanwaltskammer und das elektronische Treuhandbuch abgewickelt, besteht zusätzlicher Versicherungsschutz nach den Allgemeinen Bedingungen für die treuhändige Abwicklung. Das erhöht die Sicherheit für Käufer und Verkäufer spürbar.

Die Auszahlungsvoraussetzungen im Einzelnen

Der Kaufpreis wird erst ausbezahlt, wenn der lastenfreie Eigentumserwerb des Käufers gesichert ist. Dazu zählen typischerweise die Lastenfreistellung durch Löschungserklärungen der Gläubigerbanken, das Vorliegen der Aufsandungserklärung sowie die Sicherung der vereinbarten Rangordnung für die Einverleibung.

Erst wenn die gesicherte Einverleibung des Eigentumsrechts in dieser Rangordnung gewährleistet erscheint, gibt der Treuhänder den Betrag frei. So zahlt der Käufer nur gegen Sicherung seines Erwerbs, während der Verkäufer den Kaufpreis bereits gesichert beim Treuhänder weiß. Die Voraussetzungen werden im Treuhandvertrag konkret festgelegt.

Fälligkeit, Fristen und Abgaben

Wann der Käufer den Kaufpreis zu erlegen hat, richtet sich nach der vereinbarten Kaufpreisfälligkeit. Häufig wird der Erlag an das Vorliegen der unterfertigten Urkunden oder an die Anmerkung der Rangordnung geknüpft. Werden Zahlungsfristen versäumt, können Verzugsfolgen wie Verzugszinsen eintreten.

Über das Treuhandkonto lassen sich auch die mit dem Erwerb verbundenen Abgaben ordnen, etwa die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr. Der Parteienvertreter kann die Selbstberechnung übernehmen und die Abgaben aus dem Treuherlag abführen, sodass die gesamte finanzielle Abwicklung in einer Hand bleibt.

Diese Seite bietet einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage (Rechtsstand Juni 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die konkreten Auszahlungsvoraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Liegenschaft und dem Treuhandvertrag.

Häufige Fragen

Treuhand und Kaufpreisabwicklung.

Warum sollte ich den Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer zahlen? +

Bei einer Direktzahlung leisten Sie vor, ohne dass der lastenfreie Eigentumserwerb gesichert ist. Über ein Treuhandkonto fließt der Kaufpreis dagegen erst an den Verkäufer, wenn die Lastenfreistellung gesichert ist und die Einverleibung Ihres Eigentumsrechts in der vereinbarten Rangordnung gewährleistet erscheint. Das schützt Käufer und Verkäufer zugleich.

Wer kann als Treuhänder tätig werden? +

Üblich ist die Treuhandschaft durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine Notarin beziehungsweise einen Notar als Parteienvertreter. Wird die Abwicklung über die Treuhandeinrichtung der Rechtsanwaltskammer und das elektronische Treuhandbuch geführt, besteht zusätzlicher Versicherungsschutz nach den Allgemeinen Bedingungen für die treuhändige Abwicklung.

Was bedeutet Lastenfreistellung? +

Lastenfreistellung bedeutet, dass im Grundbuch eingetragene Pfandrechte oder andere Lasten so behandelt werden, dass Sie lastenfreies Eigentum erwerben. Der Treuhänder holt dazu vor der Auszahlung die Löschungserklärungen der Gläubigerbanken ein und verwendet den Kaufpreis so, dass die offenen Forderungen abgedeckt und die Lasten gelöscht werden.

Wann wird der Kaufpreis an den Verkäufer ausbezahlt? +

Die Auszahlung erfolgt erst, wenn sämtliche im Treuhandvertrag vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind: typischerweise gesicherte Lastenfreistellung, Vorliegen der Aufsandungserklärung und gewährleistete Einverleibung des Eigentumsrechts in der vereinbarten Rangordnung. Bis dahin bleibt der Betrag dem Zugriff beider Seiten entzogen.

Kaufpreis sicher abwickeln?

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