Kaufvertrag
von Brandauer RA
Übergabe

Übergabeprotokoll beim Haus- oder Wohnungskauf: Was hineingehört

Was beim Übergabeprotokoll für Haus oder Wohnung zählt: Besitzübergabe, Gefahrübergang, Zählerstände, Schlüssel, Inventar, Mängel und Gewährleistung.

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11. Juni 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Die Übergabe ist der Moment, in dem das gekaufte Haus oder die Wohnung tatsächlich den Besitzer wechselt. Mit der Besitzübergabe erhalten Sie die Schlüssel und können das Objekt nutzen. Gleichzeitig gehen ab diesem Zeitpunkt Nutzen, Lasten und die Gefahr eines zufälligen Untergangs auf Sie über. Was bis dahin gut aussah, wird jetzt zu Ihrer Verantwortung.

Dieser Beitrag zeigt, warum ein Übergabeprotokoll so wichtig ist und was darin gehört. Im Mittelpunkt stehen der Gefahrübergang mit der Übergabe, die Dokumentation von Zählerständen, Schlüsseln, Zustand und Inventar sowie der Zusammenhang mit den zugesicherten Eigenschaften und der Gewährleistung. Auch der Zeitpunkt der Übergabe und die Übernahme der Versorgungsverträge spielen eine Rolle.

Wer die Übergabe sorgfältig vorbereitet und schriftlich festhält, vermeidet spätere Streitigkeiten über den Zustand oder die Verbrauchskosten. Aus anwaltlicher Sicht ist das Protokoll oft das einzige Beweismittel dafür, in welchem Zustand das Objekt zum Übergabezeitpunkt war.

Ihre Übergabe einordnen

Ist Ihre Übergabe sauber vorbereitet?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zum Übergabezeitpunkt und zur Dokumentation. Sie erhalten eine erste Einordnung der wichtigsten Punkte.

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01 Frage 1

Ist der Termin der Übergabe an die Restzahlung oder die Treuhandbedingungen gekoppelt?

Die Übergabe erfolgt in der Regel gegen Zahlung des Restkaufpreises oder nach Erfüllung der Treuhandbedingungen. Sonst geben Sie den Besitz ab, bevor die Zahlung gesichert ist.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Vor der Übergabe muss die Reihenfolge von Zahlung und Besitz feststehen.

Ohne klare Kopplung von Übergabe und Restzahlung geben Sie als Verkäufer den Besitz ab, bevor das Geld gesichert ist, oder Sie zahlen als Käufer, ohne die Wohnung zu erhalten. Legen Sie den Übergabezeitpunkt im Vertrag fest und koppeln Sie ihn an die Restzahlung oder die Erfüllung der Treuhandbedingungen. Eine Orientierung bietet unsere Checkliste zur Übergabe und Räumung.

Erst mit geklärter Reihenfolge lässt sich die Übergabe ohne Zahlungsrisiko durchführen.

02

Die Grundlagen stimmen, jetzt zählt die saubere Dokumentation.

Ist die Übergabe an die Zahlung gekoppelt und ein Protokoll vorbereitet, sind Sie gut aufgestellt. Erfassen Sie die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser, dokumentieren Sie die übergebenen Schlüssel, den Zustand der Räume und das mitverkaufte Inventar. Halten Sie festgestellte Mängel ausdrücklich fest und lassen Sie das Protokoll von beiden Seiten unterschreiben.

Ein vollständiges Protokoll sichert den Zustand zum Übergabezeitpunkt und stützt spätere Ansprüche.

03

Ohne Protokoll oder bei Abweichungen drohen spätere Beweisprobleme.

Fehlt ein Protokoll oder zeigen sich Mängel beziehungsweise fehlendes Inventar, sollten Sie die Übergabe nicht ohne Dokumentation abschließen. Halten Sie den tatsächlichen Zustand, die Zählerstände und jede Abweichung von den zugesicherten Eigenschaften schriftlich fest. Weicht der Zustand vom Vereinbarten ab, kommt eine Gewährleistung in Betracht.

Lassen Sie offene Punkte vor der Schlüsselübergabe klären. Was unterschrieben übergeben wurde, lässt sich später nur schwer korrigieren.

Besitzübergabe und Gefahrübergang

Die Übergabe ist rechtlich die Besitzübergabe. Mit ihr erlangen Sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Haus oder die Wohnung, meist durch die Schlüsselübergabe und das Verlassen des Objekts durch den Verkäufer. Das Eigentum geht in Österreich erst mit der Einverleibung im Grundbuch über, der Besitz aber schon mit der Übergabe. Mehr zu diesem Begriff lesen Sie im Fachlexikon zur Besitzübergabe.

Mit der Übergabe tritt der Gefahrübergang ein. Ab diesem Zeitpunkt gehen Nutzen, Lasten und die Gefahr eines zufälligen Untergangs auf Sie über. Wird das Objekt nach der Übergabe etwa durch einen Sturm beschädigt, trifft das Risiko grundsätzlich Sie als Käufer, auch wenn das Eigentum noch nicht eingetragen ist. Deshalb sollten Sie ab der Übergabe für eine eigene Versicherung sorgen.

Weil sich mit der Übergabe so vieles ändert, sollte der genaue Zeitpunkt im Vertrag geregelt sein. Eine vertiefte Darstellung finden Sie auf unserer Schwerpunktseite zu Übergabe und Besitz. Vor der Übergabe lohnt sich ein Blick in den Beitrag, wie Sie den Liegenschaftskaufvertrag vor der Unterzeichnung prüfen.

Was das Übergabeprotokoll festhält

Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand des Objekts zum Zeitpunkt der Übergabe. Dazu gehören die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser, damit die Verbrauchskosten klar zwischen Verkäufer und Käufer getrennt werden können. Notieren Sie die abgelesenen Werte mit Datum und am besten mit einem Foto des Zählers.

Festgehalten werden außerdem die übergebenen Schlüssel mit Anzahl und Art, der Zustand der einzelnen Räume sowie das vorhandene Inventar und alles Mitverkaufte wie eine Einbauküche oder bestimmte Möbel. Wichtig ist auch die Räumung: Das Objekt sollte frei von Fahrnissen übergeben werden, also ohne zurückgelassene Gegenstände des Verkäufers, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Übersicht bietet unser Fachlexikon zum Übergabeprotokoll.

Festgestellte Mängel gehören ausdrücklich ins Protokoll. Notieren Sie jede Abweichung vom vereinbarten oder erwarteten Zustand so genau wie möglich. Ergänzende Hilfe bietet unsere Checkliste zur Übergabe und Räumung. Das Protokoll sollte von beiden Seiten unterschrieben werden, damit es als Beweismittel taugt.

Zugesicherte Eigenschaften und Gewährleistung

Was der Verkäufer im Vertrag oder bei den Verkaufsgesprächen ausdrücklich versprochen hat, sind zugesicherte Eigenschaften. Weicht der Zustand bei der Übergabe davon ab, etwa weil eine zugesagte Heizungsart fehlt oder eine bestimmte Fläche nicht stimmt, kann das einen Mangel begründen. Mehr dazu im Fachlexikon zu den zugesicherten Eigenschaften.

Stellen Sie bei der Übergabe einen Mangel fest, ist die genaue Dokumentation im Protokoll entscheidend. Für Mängel der Liegenschaft gilt die Gewährleistung nach dem ABGB. Die Frist für unbewegliche Sachen beträgt drei Jahre ab der Übergabe. Gerade bei verdeckten Mängeln ist die Frage wichtig, ob der Verkäufer einen Mangel kannte und verschwieg. Dazu lesen Sie den Beitrag zur Gewährleistung bei versteckten Mängeln.

Das Protokoll grenzt auch ab, was vor und was nach der Übergabe entstanden ist. Wer Mängel erst nach der Schlüsselübergabe meldet, ohne sie im Protokoll festzuhalten, hat es schwerer, den Zustand zum Übergabezeitpunkt zu beweisen. Deshalb sollten Sie nichts ungeprüft unterschreiben und sich für die Begehung ausreichend Zeit nehmen.

Die wichtigsten Punkte

Worauf Sie bei der Übergabe achten sollten

Diese Punkte entscheiden über Beweislage und Kostenverteilung. Klären Sie jeden, bevor Sie das Protokoll unterschreiben.

Punkte des Übergabeprotokolls mit empfehlenswerter Gestaltung und möglichem Risiko
Punkt Empfehlenswert Mögliches Risiko
Zeitpunkt Übergabe gegen Restzahlung Besitz erst nach gesicherter Zahlung oder Treuhand Besitzabgabe vor gesicherter Zahlung
Zählerstände Strom, Gas und Wasser abgelesen Werte mit Datum und Foto dokumentiert Spätere Streit über Verbrauchskosten
Schlüssel Anzahl und Art vermerkt Vollständige Übergabe im Protokoll bestätigt Unklare Zahl ermöglicht Zweitschlüssel
Inventar Mitverkauftes klar gelistet Zustand von Einbauküche und Möbeln festgehalten Fehlendes Inventar bleibt unbelegt
Mängel Abweichungen genau beschrieben Festgestellte Mängel im Protokoll vermerkt Späterer Nachweis ohne Dokumentation schwierig

Die Gewährleistungsfrist für unbewegliche Sachen beträgt drei Jahre ab der Übergabe. Ein lückenhaftes Protokoll erschwert den Beweis des Zustands zum Übergabezeitpunkt.

Achtung vor der Schlüsselübergabe: Unterschreiben Sie kein Übergabeprotokoll, das den Zustand, die Zählerstände oder festgestellte Mängel nicht vollständig wiedergibt. Nach der Übergabe lässt sich der Zustand zum Stichtag nur schwer beweisen. Ein Erstgespräch vereinbaren (72 Euro) kann vor der Übergabe rasch Klarheit schaffen.

Versorgungsverträge und Unterlagen

Mit der Übergabe sollten auch die laufenden Versorgungsverträge geklärt werden. Strom, Gas, Wasser, Heizung und gegebenenfalls Internet laufen oft noch auf den Verkäufer. Vereinbaren Sie, ob Sie bestehende Verträge übernehmen oder neue abschließen. Melden Sie die abgelesenen Zählerstände an die Versorger. So wird der Verbrauch sauber zum Übergabezeitpunkt getrennt.

Lassen Sie sich bei der Übergabe alle wichtigen Unterlagen aushändigen. Dazu zählen der Energieausweis, Pläne, Bedienungsanleitungen technischer Anlagen sowie Nachweise zu Wartungen. Welche Pflichten den Verkäufer rund um den Energieausweis treffen, behandelt der Beitrag zu den Verkäuferpflichten zu Energieausweis und Unterlagen. Den Begriff erklären wir im Fachlexikon zum Energieausweis.

Eine erste Einschätzung, wo bei Ihrem Kauf Risiken liegen, liefert der Kaufvertrags-Risiko-Check. Bereiten Sie die Übergabe mit unserer Checkliste zur Übergabe und Räumung vor, damit kein Punkt vergessen wird.

FAQ

Übergabeprotokoll beim Haus- oder Wohnungskauf.

Wann geht die Gefahr für das Objekt auf mich über? +

Die Gefahr geht mit der Übergabe auf Sie über. Ab diesem Zeitpunkt tragen Sie Nutzen, Lasten und das Risiko eines zufälligen Untergangs, auch wenn das Eigentum erst mit der Einverleibung im Grundbuch übergeht. Deshalb sollten Sie ab der Übergabe für eine eigene Versicherung des Objekts sorgen.

Was muss in ein Übergabeprotokoll? +

In das Protokoll gehören die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser, die übergebenen Schlüssel, der Zustand der Räume, das mitverkaufte Inventar und alle festgestellten Mängel. Auch die Räumung, also die Freiheit von zurückgelassenen Gegenständen, sollte vermerkt sein. Das Protokoll sollte von beiden Seiten unterschrieben werden.

Was gilt, wenn der Zustand von den Zusagen abweicht? +

Weicht der Zustand bei der Übergabe von den zugesicherten Eigenschaften ab, kann das einen Mangel begründen. Für Mängel der Liegenschaft gilt die Gewährleistung nach dem ABGB mit einer Frist von drei Jahren ab der Übergabe. Eine genaue Dokumentation der Abweichung im Protokoll ist für die spätere Durchsetzung entscheidend.

Themen
ÜbergabeÜbergabeprotokollGefahrübergangZählerständeGewährleistung

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