Die Gewährleistungsfrist ist wahrscheinlich bereits abgelaufen.
Für unbewegliche Sachen endet die Gewährleistung drei Jahre nach der Übergabe. Liegt die Übergabe länger zurück, sind Gewährleistungsansprüche in der Regel verfristet. Geprüft werden sollte dennoch, ob ein Schadenersatzanspruch aus einer arglistigen Täuschung in Betracht kommt, denn dieser unterliegt anderen Fristen. Eine erste Orientierung gibt unsere Checkliste zu Mängeln und Gewährleistungsnachweisen.
Lassen Sie den Einzelfall prüfen, weil sich Fristen und Anspruchsgrundlagen unterscheiden.