Zugesicherte Eigenschaften
Eigenschaften, die der Verkäufer ausdrücklich oder schlüssig zusagt; ihr Fehlen begründet Gewährleistung, auch wenn die Gewährleistung sonst ausgeschlossen ist.
Sichert der Verkäufer eine bestimmte Beschaffenheit zu, etwa eine konsenswidrige Fläche, die Eignung als Bauland oder eine bestimmte Wohnnutzfläche, wird diese Teil des geschuldeten Vertragsinhalts. Ihr Fehlen ist ein Mangel im Sinne der Gewährleistung.
Ein im Kaufvertrag vereinbarter Gewährleistungsausschluss erfasst zugesicherte Eigenschaften im Zweifel nicht. Käufer sollten wertbestimmende Angaben daher ausdrücklich als Zusicherung in den Vertrag aufnehmen lassen.
Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.
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Gewährleistung
Die verschuldensunabhängige Haftung des Verkäufers dafür, dass die Liegenschaft die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweist.
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Übergabeprotokoll
Die schriftliche Dokumentation des Zustands der Liegenschaft bei der Übergabe samt Zählerständen, Schlüsseln und festgehaltenen Mängeln.
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Energieausweis
Ein Dokument über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes; der Verkäufer muss es vorlegen und übergeben, sonst gilt zumindest eine durchschnittliche Effizienz als vereinbart.
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