Kaufvertrag
von Brandauer RA
Lexikon

Energieausweis

Ein Dokument über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes; der Verkäufer muss es vorlegen und übergeben, sonst gilt zumindest eine durchschnittliche Effizienz als vereinbart.

Kurz erklärt

Nach dem EAVG 2012 ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer den Energieausweis spätestens bei Vertragsabschluss vorzulegen und ihn auszuhändigen. Der Ausweis informiert über Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor.

Wird kein Energieausweis übergeben, gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart; der Käufer kann die Vorlage einklagen oder selbst einen Ausweis einholen lassen. Die ausgewiesenen Werte können zugesicherte Eigenschaften begründen.

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.

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