Besitzübergabe (Nutzen und Last)
Der vereinbarte Zeitpunkt, ab dem der Käufer die tatsächliche Innehabung erhält und Nutzen, Lasten und Gefahr auf ihn übergehen.
Mit der Besitzübergabe gehen Nutzungen (z. B. Mietzinse) und Lasten (z. B. Betriebskosten, Steuern) sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. Dieser Stichtag ist vom grundbücherlichen Eigentumserwerb zu trennen, der oft später erfolgt.
Der Zustand zum Übergabezeitpunkt sollte im Übergabeprotokoll festgehalten werden, da er für die Gewährleistung maßgeblich ist. Die Übergabe wird im Vertrag meist an die vollständige Kaufpreiszahlung geknüpft.
Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.
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Übergabeprotokoll
Die schriftliche Dokumentation des Zustands der Liegenschaft bei der Übergabe samt Zählerständen, Schlüsseln und festgehaltenen Mängeln.
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Kaufpreisfälligkeit
Der Zeitpunkt, zu dem der Käufer den Kaufpreis zu zahlen hat; im Liegenschaftskauf meist an die Sicherung der lastenfreien Eigentumsübertragung geknüpft.
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Gewährleistung
Die verschuldensunabhängige Haftung des Verkäufers dafür, dass die Liegenschaft die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweist.
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Einverleibung
Die unbedingte Eintragung eines Rechts in das Grundbuch; mit ihr wird der Erwerb von Eigentum oder eines anderen dinglichen Rechts wirksam erworben.
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