Ohne Aufsandungserklärung fehlt die Grundlage für die Einverleibung.
Fehlt die Aufsandungserklärung im Vertrag oder in einer gesonderten Urkunde, kann Ihr Eigentum nicht eingetragen werden. Der Vertrag bleibt der Titel, der eigentliche Erwerb tritt erst mit der Einverleibung ein. Fordern Sie eine wirksame Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift des Verkäufers. Eine Orientierung bietet unsere Checkliste zu den Unterlagen vor der Vertragsprüfung.
Mit der vollständigen Eintragungsgrundlage lässt sich die Einverleibung belastbar vorbereiten.