Bei einem Liegenschaftskauf entstehen neben Kaufpreis und Steuern mehrere Kostenpositionen. Vertragserrichtung, Beglaubigungen, Grundbuchsgesuch, Gerichtsgebühren, Treuhandspesen und Barauslagen sollten nicht erst bei der Abrechnung diskutiert werden.
Der Kaufvertrag kann festlegen, wer welche Kosten trägt und welche Auslagen durchgereicht werden. Wichtig ist eine klare Zuordnung, ohne pauschale Honorarversprechen oder unklare Nebenkostenformeln.
Dieser Beitrag ersetzt weder den Nebenkostenrechner noch eine Steuerberatung. Er zeigt, welche Kostenregelungen im Vertrag sauber benannt werden sollten.