Kaufvertrag
Grundbuch

Grundbuchsantrag nach Unterzeichnung des Kaufvertrags

Was nach der Unterzeichnung bis zur Einverleibung im Grundbuch passiert und welche Unterlagen Käufer im Blick behalten sollten.

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Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Liegenschaftskauf prüfen wir mit Blick auf Vertrag, Grundbuch, Treuhand und steuerliche Folgen.

6. Juli 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Nach der Unterschrift ist der Immobilienkauf noch nicht abgeschlossen. Der Vertrag ist die Grundlage, aber Eigentümer wird der Käufer erst mit der Einverleibung im Grundbuch. Der Grundbuchsantrag ist daher der entscheidende Schritt von der Urkunde zur Eintragung.

Dieser Beitrag erklärt, was nach der Unterzeichnung passiert. Im Mittelpunkt stehen Aufsandungserklärung, Rangordnung, Urkunden, steuerliche Unterlagen, Verbesserungsauftrag und die Abstimmung mit Treuhand und Bank.

Wer die Schritte kennt, erkennt Verzögerungen früher und kann besser beurteilen, ob die Abwicklung planmäßig läuft.

Schnellcheck

Ist der Punkt vor der Unterschrift ausreichend geklärt?

Beantworten Sie zwei kurze Fragen zu Unterlagen und Vertragsregelung.

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01 Frage 1

Liegen Ihnen Vertrag, Grundbuch und wesentliche Unterlagen vollständig vor?

Ohne Unterlagen lässt sich nicht prüfen, ob der Vertragsentwurf den Punkt richtig erfasst.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Die Unterlagenlage ist noch nicht ausreichend.

Fordern Sie zuerst Vertragsentwurf, aktuellen Grundbuchsauszug und die objektbezogenen Unterlagen an. Ohne diese Grundlage lässt sich nicht verlässlich beurteilen, ob Zahlung, Übergabe und Eintragung sicher vorbereitet sind.

02

Die Grundlage ist dokumentiert, der Vertrag sollte genau gelesen werden.

Wenn Unterlagen und Vertragsentwurf zusammenpassen, ist die Ausgangslage besser. Prüfen Sie trotzdem Fälligkeit, Treuhand, Nachweise, Übergabe und Folgen bei Verzögerung.

03

Das Risiko ist noch nicht ausreichend abgesichert.

Bleibt der Punkt offen, sollte der Vertrag vor der Unterschrift nachgeschärft werden. Je nach Lage kommen Bedingung, Einbehalt, Rücktrittsrecht, Zusicherung oder eine klarere Fälligkeitsregel in Betracht.

Warum Vertrag und Einverleibung zusammengehören

Der Kaufvertrag ist der Rechtstitel für den Erwerb. Die Einverleibung im Grundbuch ist der Erwerbsakt. Erst beide Elemente zusammen führen dazu, dass der Käufer als Eigentümer eingetragen wird. Deshalb muss der Vertrag so gestaltet sein, dass er grundbuchsfähig ist.

Zentral ist die Aufsandungserklärung. Sie enthält die ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers zur Einverleibung des Eigentumsrechts des Käufers. Fehlt sie oder ist sie nicht ausreichend, kann das Grundbuchsgericht die Eintragung nicht bewilligen.

Auch Beglaubigungen, Parteienbezeichnungen und die genaue Bezeichnung der Liegenschaft müssen stimmen. Kleine formale Fehler können die Durchführung verzögern.

Welche Unterlagen dem Grundbuchsantrag beiliegen

Dem Antrag liegen typischerweise der Kaufvertrag mit beglaubigten Unterschriften, die Aufsandungserklärung, steuerliche Nachweise und je nach Fall weitere Genehmigungen bei. Bei Finanzierung kommt die Pfandurkunde der Bank hinzu.

Die steuerliche Seite ist wichtig, weil Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr für die Durchführung im Grundbuch relevant sind. In der Praxis erfolgt oft eine Selbstberechnung durch den Parteienvertreter. In anderen Fällen braucht es die entsprechende steuerliche Bestätigung.

Wie die Grundbuchslage vor dem Kauf zu lesen ist, erklären wir im Beitrag Grundbuchauszug richtig lesen und auf der Schwerpunktseite Grundbuch und Lasten.

Ablauf

Vom unterschriebenen Vertrag zur Einverleibung

Diese Schritte sollten nach der Unterzeichnung nachvollziehbar sein.

Typischer Ablauf bis zur Grundbuchseintragung
Schritt Ziel Mögliches Risiko
Urkundenprüfung Vertrag und Aufsandung sind vollständig Grundbuchsfähige Grundlage Formmangel verzögert Antrag
Steuern Selbstberechnung oder Bestätigung liegt vor Antrag kann durchgeführt werden Eintragung bleibt liegen
Rang Rangordnung ist gesichert Erwerb bleibt geschützt Zwischenbelastung möglich
Antrag Einbringung beim Grundbuchsgericht Einverleibung wird beantragt Fehlende Beilage löst Verbesserung aus
Bewilligung Eigentum wird eingetragen Käufer ist grundbücherlicher Eigentümer Abwicklung bleibt unvollständig

Der konkrete Ablauf kann je nach Finanzierung, Genehmigung und Lastenfreistellung abweichen.

Wichtig: Eine unterschriebene Urkunde allein macht den Käufer noch nicht zum Eigentümer. Prüfen Sie, ob der Grundbuchsantrag vorbereitet und die Einverleibung abgesichert ist.

Was ein Verbesserungsauftrag bedeutet

Wenn dem Grundbuchsgericht eine Unterlage fehlt oder eine Urkunde formale Mängel aufweist, kann ein Verbesserungsauftrag ergehen. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Erwerb scheitert. Es zeigt aber, dass ein Punkt nachgereicht oder korrigiert werden muss.

Wichtig ist rasches Handeln. Verbesserungen können Fristen auslösen und die Treuhandfreigabe verzögern. Käufer sollten daher wissen, wer den Auftrag bearbeitet und ob sich dadurch Übergabe, Finanzierung oder Auszahlung verschieben.

Eine saubere Kaufvertragsprüfung vor der Unterzeichnung reduziert dieses Risiko. Dazu passt unsere Schwerpunktseite Kaufvertragsprüfung.

FAQ

Grundbuchsantrag nach Unterzeichnung des Kaufvertrags.

Bin ich nach Unterzeichnung des Kaufvertrags schon Eigentümer? +

Nein. Eigentum an der Liegenschaft erwerben Sie erst mit der Einverleibung im Grundbuch.

Was ist die Aufsandungserklärung? +

Sie ist die ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers, dass Ihr Eigentumsrecht im Grundbuch eingetragen wird.

Was passiert bei einem Verbesserungsauftrag? +

Eine fehlende oder mangelhafte Unterlage muss nachgereicht oder korrigiert werden. Das kann die Durchführung verzögern, lässt sich aber oft beheben.

Themen
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