Nach der Unterschrift ist der Immobilienkauf noch nicht abgeschlossen. Der Vertrag ist die Grundlage, aber Eigentümer wird der Käufer erst mit der Einverleibung im Grundbuch. Der Grundbuchsantrag ist daher der entscheidende Schritt von der Urkunde zur Eintragung.
Dieser Beitrag erklärt, was nach der Unterzeichnung passiert. Im Mittelpunkt stehen Aufsandungserklärung, Rangordnung, Urkunden, steuerliche Unterlagen, Verbesserungsauftrag und die Abstimmung mit Treuhand und Bank.
Wer die Schritte kennt, erkennt Verzögerungen früher und kann besser beurteilen, ob die Abwicklung planmäßig läuft.