Kaufvertrag
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Grunderwerbsteuer beim Liegenschaftskauf: Höhe, Selbstberechnung und Fälligkeit

Wie hoch die Grunderwerbsteuer beim Liegenschaftskauf ist: Steuersatz, Bemessungsgrundlage, Stufentarif in der Familie, Selbstberechnung und Fälligkeit.

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Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Liegenschaftskauf prüfen wir mit Blick auf Vertrag, Grundbuch, Treuhand und steuerliche Folgen.

17. Juni 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Wer in Österreich eine Liegenschaft kauft, zahlt nicht nur den Kaufpreis. Auf den Erwerb fällt die Grunderwerbsteuer an, eine der zentralen Kaufnebenkosten. Viele Käuferinnen und Käufer unterschätzen diesen Posten und rechnen ihn nicht in ihre Finanzierung ein. Das kann die Abwicklung verzögern, wenn das Geld am Ende knapp wird.

Die Grunderwerbsteuer beträgt beim entgeltlichen Kauf 3,5 Prozent der Gegenleistung, also in der Regel des Kaufpreises. Dazu kommt die Eintragungsgebühr für die Eintragung des Eigentums im Grundbuch. Bei unentgeltlichen Übertragungen im Familienkreis gilt ein begünstigter Stufentarif. Welcher Fall vorliegt, entscheidet über die Höhe der Steuer.

Dieser Beitrag erklärt aus anwaltlicher Sicht, wie sich die Grunderwerbsteuer bemisst, wie die Selbstberechnung durch den Parteienvertreter abläuft und wann die Steuer fällig wird. So wissen Sie vor dem Kauf, mit welcher Belastung Sie rechnen müssen.

Ihre Grunderwerbsteuer einordnen

Wie wird Ihre Grunderwerbsteuer berechnet?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zu Erwerbsart und Bemessungsgrundlage. Sie erhalten eine erste Einordnung des Steuersatzes.

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01 Frage 1

Wie erwerben Sie die Liegenschaft?

Die Grunderwerbsteuer fällt bei jedem Erwerb einer inländischen Liegenschaft an. Der Steuersatz hängt davon ab, ob Sie kaufen oder unentgeltlich erwerben.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Beim Kauf wird die Steuer in der Regel vom Kaufpreis berechnet.

Erwerben Sie die Liegenschaft entgeltlich durch Kauf, beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent der Gegenleistung. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis samt übernommener Lasten, mindestens aber der Grundstückswert. Die Steuer wird in der Regel vom Parteienvertreter selbst berechnet und abgeführt. Eine Schätzung der gesamten Kaufnebenkosten erhalten Sie im Nebenkostenrechner.

Lassen Sie Bemessungsgrundlage und Selbstberechnung vor der Unterschrift abstimmen.

02

Bei unentgeltlichen Erwerben im Familienkreis gilt der Stufentarif.

Bei unentgeltlichen oder teilweise unentgeltlichen Übertragungen im begünstigten Familienkreis kommt ein gestaffelter Tarif zur Anwendung: 0,5 Prozent für die ersten 250.000 Euro, 2 Prozent für die nächsten 150.000 Euro und 3,5 Prozent darüber. Bemessungsgrundlage ist hier der Grundstückswert. Ob und in welchem Umfang der Erwerb begünstigt ist, sollte vor der Vertragsgestaltung geklärt werden.

Lassen Sie die Voraussetzungen des Stufentarifs im Einzelfall prüfen.

03

Ohne ermittelten Grundstückswert bleibt die Bemessungsgrundlage offen.

Ist der Grundstückswert nicht ermittelt, lässt sich die Bemessungsgrundlage nicht sicher festlegen. Beim Kauf gilt grundsätzlich der Kaufpreis, mindestens jedoch der Grundstückswert. Der Grundstückswert wird nach einer eigenen Methode aus Grund- und Gebäudewert oder aus geeigneten Immobilienpreisen abgeleitet. Klären Sie die Grundlage, bevor die Steuer berechnet wird.

Lassen Sie den Grundstückswert und die Bemessungsgrundlage rechtzeitig prüfen.

Bemessungsgrundlage und Steuersatz

Die Grunderwerbsteuer knüpft an den Erwerb einer inländischen Liegenschaft an. Beim entgeltlichen Kauf ist die Bemessungsgrundlage die Gegenleistung. Dazu zählt vor allem der Kaufpreis, aber auch übernommene Lasten oder sonstige Leistungen des Käufers. Die Steuer beträgt in diesem Fall 3,5 Prozent der Gegenleistung. Den Begriff erklären wir auch im Fachlexikon.

Die Gegenleistung ist allerdings nur die Untergrenze, wenn sie den Grundstückswert übersteigt. Liegt der Kaufpreis unter dem Grundstückswert, bildet der höhere Grundstückswert die Bemessungsgrundlage. Der Grundstückswert wird nach einer eigenen Methode aus Grund- und Gebäudewert oder aus geeigneten Immobilienpreisen abgeleitet. Beim normalen Kauf zu marktüblichen Preisen ist meist der Kaufpreis maßgeblich.

Bei unentgeltlichen oder teilweise unentgeltlichen Erwerben gilt ein anderer Maßstab. Hier ist immer der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage. Für Übertragungen im begünstigten Familienkreis und bei Erwerben von Todes wegen kommt zudem der Stufentarif zur Anwendung. So wird die Steuerlast bei Schenkungen und Erbschaften innerhalb der Familie deutlich gesenkt.

Der Stufentarif bei Übertragungen in der Familie

Bei unentgeltlichen Übertragungen im begünstigten Familienkreis wird die Steuer nicht mit dem Satz von 3,5 Prozent, sondern nach einem gestaffelten Tarif berechnet. Für die ersten 250.000 Euro des Grundstückswerts gilt ein Satz von 0,5 Prozent, für die nächsten 150.000 Euro ein Satz von 2 Prozent und für den darüber hinausgehenden Betrag der Satz von 3,5 Prozent.

Zum begünstigten Personenkreis zählen insbesondere Ehegatten und eingetragene Partner, Eltern und Kinder sowie weitere nahe Angehörige. Maßgeblich ist, dass die Übertragung unentgeltlich oder nur teilweise entgeltlich erfolgt. Wird ein Kaufpreis vereinbart, der über einer bestimmten Grenze zum Grundstückswert liegt, kann der Erwerb als entgeltlich gelten und der Regelsatz greifen.

Mehrere unentgeltliche Erwerbe zwischen denselben Personen innerhalb eines bestimmten Zeitraums werden für den Stufentarif zusammengerechnet. Diese Zusammenrechnung soll verhindern, dass eine größere Übertragung durch Aufteilung in mehrere kleine Schritte günstiger besteuert wird. Ob und wie der Stufentarif im Einzelfall greift, sollte vor der Vertragsgestaltung geklärt werden.

Selbstberechnung durch den Parteienvertreter und Fälligkeit

In der Praxis wird die Grunderwerbsteuer fast immer im Wege der Selbstberechnung durch den Parteienvertreter erhoben. Der Rechtsanwalt oder Notar, der den Kaufvertrag errichtet, berechnet die Steuer selbst, meldet sie dem Finanzamt und führt sie ab. Erst danach kann das Eigentum im Grundbuch eingetragen werden, weil die Unbedenklichkeit gegenüber dem Finanzamt feststeht.

Mit der Selbstberechnung übernimmt der Parteienvertreter die Verantwortung für die richtige Ermittlung und fristgerechte Abfuhr der Steuer. Er haftet für die selbst berechneten Beträge. Für den Käufer hat das den Vorteil, dass die Abwicklung beim Finanzamt aus einer Hand erfolgt und die grundbücherliche Durchführung rasch möglich ist.

Die Steuerschuld entsteht mit dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts, also mit dem wirksamen Kaufvertrag. Der Parteienvertreter führt die selbst berechnete Steuer fristgerecht an das Finanzamt ab. Damit die Mittel rechtzeitig bereitstehen, sollte die Grunderwerbsteuer von Anfang an in die Finanzierung eingeplant werden. Wie die Zahlung über den Treuhänder läuft, zeigt unser Beitrag zur Kaufpreiszahlung über Treuhand.

Die wichtigsten Eckwerte

Grunderwerbsteuer im Überblick

Diese Eckwerte entscheiden über die Höhe Ihrer Steuer. Klären Sie jeden Punkt mit dem Parteienvertreter.

Eckwerte der Grunderwerbsteuer beim Liegenschaftskauf nach Erwerbsart und Bemessungsgrundlage
Eckwert Entgeltlicher Kauf Unentgeltlich in der Familie
Steuersatz 3,5 Prozent Stufentarif 0,5 / 2 / 3,5 Prozent Nach Höhe des Grundstückswerts
Bemessungsgrundlage Gegenleistung, mindestens Grundstückswert Grundstückswert Untergrenze beachten
Erhebung Selbstberechnung durch Parteienvertreter Selbstberechnung durch Parteienvertreter Voraussetzung der Eintragung
Eintragungsgebühr 1,1 Prozent zusätzlich 1,1 Prozent zusätzlich Eigener Kostenfaktor im Grundbuch

Die Eintragungsgebühr für das Eigentum beträgt 1,1 Prozent und kommt zur Grunderwerbsteuer hinzu. Konkrete Sätze und Begünstigungen sind im Einzelfall zu prüfen.

Achtung bei den Nebenkosten: Die Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent und die Eintragungsgebühr von 1,1 Prozent sind eigene Kostenfaktoren neben dem Kaufpreis. Wer sie nicht einplant, riskiert eine Finanzierungslücke. Lassen Sie die Steuerbelastung vor der Unterschrift klären. Ein Erstgespräch vereinbaren (72 Euro) kann hier rasch Klarheit schaffen.

Einordnung in die Kaufnebenkosten

Die Grunderwerbsteuer ist nur einer von mehreren Posten der Kaufnebenkosten. Hinzu kommen die Eintragungsgebühr für das Eigentum von 1,1 Prozent, die Kosten der Vertragserrichtung und der Treuhandabwicklung sowie allfällige Maklerkosten. Einen Überblick über die gesamte Belastung gibt der Nebenkostenrechner.

Finanzieren Sie den Kauf über eine Bank, fällt für das Pfandrecht zusätzlich eine eigene Eintragungsgebühr an. Wie die Finanzierung über ein Pfandrecht abgesichert wird, erklärt unser Beitrag zu Finanzierung, Pfandrecht und Rangordnung. So sehen Sie, welche Gebühren auf der Käuferseite zusammenkommen.

Während der Käufer die Grunderwerbsteuer trägt, trifft den Verkäufer eine andere Abgabe: die Immobilienertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn. Welche Steuer beim Verkauf anfällt und welche Befreiungen greifen, behandelt unser Beitrag zur Immobilienertragsteuer für Verkäufer.

FAQ

Grunderwerbsteuer beim Liegenschaftskauf.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf? +

Beim entgeltlichen Kauf beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent der Gegenleistung, also in der Regel des Kaufpreises. Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, mindestens jedoch der Grundstückswert. Bei unentgeltlichen Übertragungen im Familienkreis gilt ein begünstigter Stufentarif vom Grundstückswert.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer? +

Steuerschuldner sind grundsätzlich beide Vertragsteile, vertraglich wird die Grunderwerbsteuer aber üblicherweise dem Käufer überbunden. Erhoben wird sie meist durch Selbstberechnung des Parteienvertreters, der die Steuer berechnet, dem Finanzamt meldet und abführt.

Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden? +

Die Steuerschuld entsteht mit dem wirksamen Kaufvertrag. Bei der Selbstberechnung führt der Parteienvertreter die Steuer fristgerecht an das Finanzamt ab. Erst nach Abfuhr und Vorliegen der Unbedenklichkeit kann das Eigentum im Grundbuch eingetragen werden.

Themen
GrunderwerbsteuerKaufnebenkostenBemessungsgrundlageSelbstberechnungStufentarif

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