Stirbt der Verkäufer nach der Unterzeichnung, aber vor der Einverleibung des Käufers, wird aus einem scheinbar fertigen Vertrag plötzlich ein Vollzugsfall mit mehreren Ebenen. Entscheidend ist nicht nur, ob der Kaufvertrag unterschrieben ist, sondern wer die Verlassenschaft vertreten darf, welche Nachweise der Treuhänder braucht und ob die Aufsandung grundbuchsfähig bleibt.
Für Käufer ist wichtig, dass Zahlung, Grundbuchsantrag und Übergabe nicht auseinanderfallen. Für die Verkäuferseite muss geklärt sein, ob ein Gericht, ein Gerichtskommissär, Erben oder ein Vertreter handeln dürfen.
Hier geht es um den Sonderfall nach Signing. Er ersetzt keine allgemeine Erbrechtsberatung und keine Prüfung des konkreten Verlassenschaftsakts.