Bei mehreren Erben müssen alle gemeinsam verfügen.
Gehört die Liegenschaft mehreren Erben gemeinsam, können sie nur einvernehmlich verkaufen. Alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen und den Vertrag unterzeichnen oder einen Bevollmächtigten benennen. Fehlt die Zustimmung eines Miterben, kann das Eigentum nicht wirksam übertragen werden.
Lassen Sie vor der Unterschrift prüfen, ob alle Berechtigten erfasst sind und ob das Verfahren bereits abgeschlossen ist. Wie sich Anteile mehrerer Eigentümer auswirken, vertieft der Beitrag zum Kauf eines ideellen Miteigentumsanteils.