Ein fixer Kalendertag klingt einfach, passt aber selten zur Abwicklung eines Immobilienkaufs. Zwischen Unterzeichnung und Grundbuchseintragung müssen Unterlagen eingeholt, Lasten gelöscht, Steuern berechnet und Bankfreigaben abgestimmt werden. Verzögert sich ein Schritt, kann eine starre Fälligkeit zu unnötigem Druck führen.
Besser ist eine Fälligkeit, die an objektive Voraussetzungen anknüpft. Dazu gehören ein wirksamer Vertrag, eine gesicherte Rangordnung, der Treuhandauftrag, die Klärung der Lastenfreistellung und die steuerliche Abwicklung. Erst dann ist der Zahlungsfluss sachgerecht vorbereitet.
Die Fälligkeitsklausel sollte auch festlegen, wer die Erfüllung dieser Voraussetzungen bestätigt. In der Praxis übernimmt das häufig der Treuhänder, weil er Zahlung, Urkunden und Grundbuchsschritte zusammenführt.