Wenn mehrere Personen verkaufen, steigt das Abwicklungsrisiko. Käufer müssen sicher sein, dass alle Eigentümer, Miteigentümer oder Vertreter wirksam zustimmen und unterschreiben.
Typische Fälle sind Ehegatten, Geschwister, Miterben, Miteigentümergemeinschaften oder Verkäufer im Ausland. Zusätzlich muss klar sein, auf welche Konten der Kaufpreis nach der Treuhandfreigabe fließt.
Der Kaufvertrag sollte Vertretung, Vollmachten, Unterschriften, Lastenfreistellung und Kaufpreisverteilung so regeln, dass die Grundbuchseintragung nicht an einer Person scheitert.