Mit Wohnungseigentum verbundene Anteile folgen eigenen Regeln.
Ist mit dem Anteil Wohnungseigentum verbunden, erwerben Sie das ausschließliche Recht an einer bestimmten Wohnung oder einem bestimmten Objekt. Das folgt eigenen Regeln, etwa zur Rücklage und zu den Betriebskosten der Eigentümergemeinschaft. Das schlichte Miteigentum, um das es hier geht, ist davon zu unterscheiden.
Was beim Wohnungseigentum gilt, vertieft der Beitrag zu Wohnungseigentum, Rücklage und Betriebskosten.