Wer eine Liegenschaft kauft, will sie in der Regel frei von den Schulden des Verkäufers erwerben. Haftet auf dem Objekt ein Pfandrecht der finanzierenden Bank, geht diese Last ohne klare Regelung auf den Käufer über. Die Lastenfreistellung sorgt dafür, dass solche Eintragungen vor oder Zug um Zug mit Ihrer Einverleibung gelöscht werden.
Dieser Beitrag erklärt, welche Lasten im C-Blatt des Grundbuchs auftauchen können, wie die Löschungserklärung der Gläubigerbank funktioniert und warum die treuhändige Abwicklung der Lastenfreistellung Zug um Zug mit der Kaufpreiszahlung so wichtig ist. Auch die Rolle der Anmerkung der Rangordnung und der Sonderfall eines zu hohen Kredits kommen zur Sprache.
Aus anwaltlicher Sicht entscheidet sich beim Thema Lastenfreistellung, ob Sie am Ende lastenfreies Eigentum erhalten oder fremde Schulden mitkaufen. Der Vertrag muss die einzelnen Schritte sauber verzahnen, damit Geld und Löschung in der richtigen Reihenfolge fließen.