Pfandrecht
Ein dingliches Sicherungsrecht an der Liegenschaft (Hypothek), das den Gläubiger berechtigt, sich bei Nichtzahlung aus dem Grundstück zu befriedigen.
Das Liegenschaftspfandrecht (Hypothek) entsteht durch Einverleibung im C-Blatt des Grundbuchs. Meist sichert es einen Bankkredit des Verkäufers. Beim Kauf ist daher zu klären, ob die Liegenschaft pfandfrei übergeben wird.
Bestehende Pfandrechte werden im Zuge der Lastenfreistellung über den Treuhänder getilgt und gelöscht. Bleibt ein Pfandrecht bestehen, haftet die Liegenschaft auch in der Hand des Käufers.
Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.
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Grundbuch
Das öffentliche, von den Bezirksgerichten geführte Register über Grundstücke und die daran bestehenden Rechte; es genießt öffentlichen Glauben.
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Lastenfreistellung
Die Beseitigung bestehender grundbücherlicher Lasten, damit der Käufer eine lastenfreie Liegenschaft erhält, insbesondere die Löschung von Pfandrechten.
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Treuhänder
Eine unabhängige Vertrauensperson (meist Rechtsanwalt oder Notar), die den Kaufpreis verwahrt und ihn erst auszahlt, wenn die vereinbarten Sicherungen erfüllt sind.
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Reallast
Eine grundbücherliche Belastung, die den jeweiligen Eigentümer zu wiederkehrenden positiven Leistungen verpflichtet, etwa zu Ausgedinge oder Versorgungsleistungen.
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