Kaufvertrag
von Brandauer RA
Lexikon

Pfandrecht

Ein dingliches Sicherungsrecht an der Liegenschaft (Hypothek), das den Gläubiger berechtigt, sich bei Nichtzahlung aus dem Grundstück zu befriedigen.

Kurz erklärt

Das Liegenschaftspfandrecht (Hypothek) entsteht durch Einverleibung im C-Blatt des Grundbuchs. Meist sichert es einen Bankkredit des Verkäufers. Beim Kauf ist daher zu klären, ob die Liegenschaft pfandfrei übergeben wird.

Bestehende Pfandrechte werden im Zuge der Lastenfreistellung über den Treuhänder getilgt und gelöscht. Bleibt ein Pfandrecht bestehen, haftet die Liegenschaft auch in der Hand des Käufers.

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.

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