Die meisten Käuferinnen und Käufer finanzieren den Kaufpreis einer Liegenschaft nicht allein aus Eigenmitteln, sondern über einen Hypothekarkredit der Bank. Die Bank gibt das Geld jedoch nicht ohne Sicherheit her: Sie verlangt ein Pfandrecht an der gekauften Liegenschaft. Dieses Pfandrecht wird im C-Blatt des Grundbuchs eingetragen und gibt der Bank das Recht, sich im Notfall aus der Liegenschaft zu befriedigen.
Damit das funktioniert, müssen mehrere Schritte zusammenpassen: die Eintragung des Pfandrechts im richtigen Rang, die Löschung des alten Pfandrechts des Verkäufers über die Lastenfreistellung und die Auszahlung des Kredits über die Treuhandabwicklung. Wer diese Abläufe nicht koordiniert, riskiert Verzögerungen oder im schlechtesten Fall ein Eigentum, das nicht lastenfrei wird.
Dieser Beitrag erklärt aus anwaltlicher Sicht, wie die Finanzierung über ein Pfandrecht abgesichert wird, was die Rangordnung bedeutet und welche Kosten die Eintragungsgebühr verursacht. Im Mittelpunkt steht das Zusammenspiel von Bank, Treuhänder und Grundbuch.