Grunderwerbsteuer
Die Steuer auf den Erwerb inländischer Grundstücke; sie beträgt beim Kauf grundsätzlich 3,5 % der Bemessungsgrundlage (meist des Kaufpreises).
Die Grunderwerbsteuer (GrEStG) fällt beim entgeltlichen Erwerb einer Liegenschaft an und wird üblicherweise vom Käufer getragen. Bemessungsgrundlage ist regelmäßig der Wert der Gegenleistung, also der Kaufpreis samt übernommenen Lasten.
Die Selbstberechnung und Abfuhr erfolgt meist durch den Parteienvertreter über FinanzOnline; erst danach kann die Eintragung ins Grundbuch erfolgen. Hinzu kommt die Eintragungsgebühr von 1,1 % nach dem GGG.
Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.
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Immobilienertragsteuer (ImmoESt)
Die Steuer auf den Gewinn aus der Veräußerung privater Grundstücke; sie wird grundsätzlich vom Verkäufer geschuldet und beträgt regelmäßig 30 % des Veräußerungsgewinns.
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Grundbuch
Das öffentliche, von den Bezirksgerichten geführte Register über Grundstücke und die daran bestehenden Rechte; es genießt öffentlichen Glauben.
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Kaufpreisfälligkeit
Der Zeitpunkt, zu dem der Käufer den Kaufpreis zu zahlen hat; im Liegenschaftskauf meist an die Sicherung der lastenfreien Eigentumsübertragung geknüpft.
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