Wohnungseigentum
Das dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen; es ist mit einem Miteigentumsanteil verbunden.
Wohnungseigentum nach dem WEG 2002 verbindet Miteigentum an der Liegenschaft mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht an einer Wohnung, einem Geschäftslokal oder einem Abstellplatz. Der Mindestanteil richtet sich nach dem Nutzwert.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwirbt man diesen Miteigentumsanteil verbunden mit Wohnungseigentum. Zu prüfen sind der Wohnungseigentumsvertrag, die Nutzwertfestsetzung sowie allfällige Bestandverträge oder Wohnungseigentumsbegründungen.
Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.
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Nutzwert
Die in einem Gutachten festgelegte Verhältniszahl, die den Anteil eines Wohnungseigentumsobjekts am Gesamtwert der Liegenschaft ausdrückt.
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Grundbuch
Das öffentliche, von den Bezirksgerichten geführte Register über Grundstücke und die daran bestehenden Rechte; es genießt öffentlichen Glauben.
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Bestandvertrag (Miete beim Kauf)
Ein Miet- oder Pachtvertrag über die Liegenschaft; beim Kauf gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete", der Käufer tritt in das Bestandverhältnis ein.
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