Kaufvertrag
von Brandauer RA
Lexikon

Bestandvertrag (Miete beim Kauf)

Ein Miet- oder Pachtvertrag über die Liegenschaft; beim Kauf gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete", der Käufer tritt in das Bestandverhältnis ein.

Kurz erklärt

Ist die Liegenschaft vermietet oder verpachtet, übernimmt der Käufer nach § 1120 ABGB grundsätzlich das bestehende Bestandverhältnis ("Kauf bricht nicht Miete"). Er wird neuer Vermieter mit allen Rechten und Pflichten, ist also an Mietdauer, Kündigungsschutz und vereinbarten Mietzins gebunden.

Vor dem Kauf sind bestehende Bestandverträge daher genau zu prüfen: Befristungen, Kündigungsbeschränkungen nach dem MRG und Kautionen wirken sich auf Nutzbarkeit und Wert aus. Bei vermieteten Eigentumswohnungen ist zudem das Wohnungseigentum zu beachten.

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.

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