Kaufvertrag
von Brandauer RA
Lexikon

Vorkaufsrecht

Das Recht, eine Liegenschaft im Verkaufsfall vorrangig zu denselben Bedingungen zu erwerben, die ein Dritter geboten hat.

Kurz erklärt

Verkauft der Eigentümer, muss er die Sache zunächst dem Vorkaufsberechtigten anbieten (Einlösung). Liegenschaften können nur binnen 30 Tagen nach Anbietung eingelöst werden. Das Vorkaufsrecht kann vertraglich begründet werden und ist häufig bei Miteigentum oder in Familienkonstellationen anzutreffen.

Ein im Grundbuch eingetragenes (verbüchertes) Vorkaufsrecht wirkt dinglich gegen jeden Käufer. Wird es übergangen, kann der Berechtigte den Erwerb anfechten; ein bloß obligatorisches Vorkaufsrecht begründet hingegen nur Schadenersatz.

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.

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