Kaufvertrag
von Brandauer RA
Lexikon

Kaufpreisfälligkeit

Der Zeitpunkt, zu dem der Käufer den Kaufpreis zu zahlen hat; im Liegenschaftskauf meist an die Sicherung der lastenfreien Eigentumsübertragung geknüpft.

Kurz erklärt

Anders als beim sofortigen Zug-um-Zug-Tausch wird die Kaufpreisfälligkeit im Liegenschaftskauf an Sicherungsschritte gebunden: Der Käufer zahlt erst auf das Treuhandkonto, wenn die Rangordnung angemerkt und der Vertrag grundbuchsfähig errichtet ist.

Der Treuhänder gibt den Kaufpreis erst frei, wenn die Voraussetzungen für die lastenfreie Einverleibung erfüllt sind. So wird das Zahlungsrisiko des Käufers minimiert.

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.

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