Kaufvertrag
von Brandauer RA
Lexikon

Aufschiebende Bedingung

Eine Vertragsbestimmung, nach der die Wirkungen des Kaufvertrags erst eintreten, wenn ein künftiges ungewisses Ereignis eintritt.

Kurz erklärt

Bei einer aufschiebenden (suspensiven) Bedingung wird der Vertrag erst mit Bedingungseintritt wirksam. Im Liegenschaftskauf sind typische Bedingungen die Zustimmung der Grundverkehrsbehörde, die Erteilung einer Finanzierungszusage oder die pfandfreie Stellung.

Bis zum Bedingungseintritt besteht ein Schwebezustand; tritt die Bedingung endgültig nicht ein, entfällt die Leistungspflicht. Davon zu unterscheiden ist die auflösende Bedingung, bei der ein bereits wirksamer Vertrag wieder wegfällt.

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.

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