Kaufvertrag
von Brandauer RA
Lexikon

Treuhänder

Eine unabhängige Vertrauensperson (meist Rechtsanwalt oder Notar), die den Kaufpreis verwahrt und ihn erst auszahlt, wenn die vereinbarten Sicherungen erfüllt sind.

Kurz erklärt

Beim Liegenschaftskauf überweist der Käufer den Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer, sondern auf das Treuhandkonto. Der Treuhänder gibt das Geld erst frei, wenn das lastenfreie Eigentum gesichert ist, also etwa die Rangordnung vorliegt und die Lastenfreistellung der Pfandgläubiger feststeht.

Die anwaltliche Treuhandschaft ist über den elektronischen Treuhandverkehr und Treuhandeinrichtungen abgesichert. Sie schützt beide Seiten: Der Verkäufer erhält sein Geld, der Käufer sein unbelastetes Grundbuchblatt.

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Liegenschaftskaufs.

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