Beim Wohnungskauf kann die Heizung auf zwei Ebenen geregelt sein: Die Eigentümergemeinschaft bezieht Wärme für das Gebäude und daneben besteht ein Vertrag mit einem Fernwärmeversorger oder einem Wärme-Contractor. Für Käufer zählt deshalb nicht nur die Anlage, sondern auch die Frage, wer zu welchen Bedingungen gebunden ist.
Fernwärme liefert Wärme über ein Netz. Beim Wärmecontracting übernimmt ein Unternehmen je nach Vertragsmodell zusätzlich Betrieb, Wartung oder Finanzierung der Anlage. Erst Wärmeliefervertrag, Preisblatt, Abrechnung und Beschlüsse zeigen, welche Kosten und Pflichten tatsächlich bestehen.
Fällt das Gebäude unter die Voraussetzungen des Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetzes, sind Heizungs- und Warmwasserkosten sowie verbrauchsabhängige und nicht verbrauchsabhängige Anteile nach diesem Regime zu prüfen. Der Energieausweis ersetzt diese Vertrags- und Abrechnungsprüfung nicht.