Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Wärmepumpe sind beim Hauskauf oft kaufentscheidend. Rechtlich ist aber nicht automatisch klar, ob alles dem Verkäufer gehört, mitverkauft wird und ohne fremde Verträge nutzbar bleibt.
Käufer sollten daher Eigentum, Zubehör, Wartungsverträge, Leasingmodelle, Einspeiseverträge und Förderbindungen vor der Unterschrift prüfen. Sonst wirkt die Technik im Exposé wertvoller als im Vertrag.
Der Kaufvertrag sollte die Anlagen genau benennen, Unterlagen übergeben und regeln, wer offene Pflichten oder Gewährleistungsrisiken trägt.