Ohne vorbehaltenes Recht wird die Liegenschaft frei übergeben.
Behält sich der Verkäufer kein Wohnrecht und keinen Fruchtgenuss vor, wird die Liegenschaft frei von solchen Nutzungsrechten übergeben. Achten Sie dennoch darauf, dass keine bestehende Dienstbarkeit für Dritte im Grundbuch eingetragen ist, die den Wert mindert. Ein Blick in den Grundbuchauszug schafft Klarheit.
Wie Sie Eintragungen im Grundbuch erkennen und einordnen, zeigt der Beitrag zum richtigen Lesen des Grundbuchauszugs.