Beim Altbau sollte die Verkäuferangabe mit den Unterlagen zum konkreten Bauteil und mit dem besichtigten Zustand verglichen werden. Je nach Aussage können Bauakt, Pläne, Rechnungen, Wartungsunterlagen, Befunde, Bewilligungen oder Angaben zu früheren Sanierungen relevant sein. Eine allgemeine Dokumentenliste ersetzt die Zuordnung zur einzelnen Aussage nicht.
Bezieht sich die Angabe auf Heizöltank, Asbest oder andere Gebäudeschadstoffe, ergänzt der Beitrag zu Schadstoffen beim Altbaukauf die praktische Unterlagenprüfung. Geht es um Verunreinigungen des Bodens, ist die Prüfung von Altlasten und Bodenkontamination eine eigene Ebene.
Entscheidend ist der Abgleich zwischen Aussage, Beleg und tatsächlichem Objekt. Notieren Sie, welches Dokument die Aussage stützt, ob es aktuell ist und ob der Vertragsentwurf denselben Zustand beschreibt. So bleibt erkennbar, wo eine offene Frage technisch und wo sie rechtlich liegt.