Ein Überbau beim Grundstückskauf ist mehr als ein optisches Detail. Eine Mauer, Garage, Dachkante oder Einfriedung über der Grenze kann Eigentum, Benützung, Rückbau und Kaufpreis betreffen. Auch ein Nachbarbau, der in die Kaufliegenschaft hineinragt, gehört vor der Unterschrift geklärt.
Der Kaufvertrag sollte nicht nur das Grundstück beschreiben, sondern den baulichen Zustand an der Grenze ausdrücklich erfassen. Wichtig sind Vermessung, Bauakt, Dienstbarkeit, Duldung, Verkäuferzusicherung und eine klare Folge, falls der Übergriff nicht rechtlich abgesichert ist.
Dieser Beitrag ersetzt keinen allgemeinen Grenzstreitartikel. Er zeigt, wie Käufer den baulichen Übergriff als Kaufvertragsrisiko prüfen.