Ein Grundstück gehört selten allein dem Eigentümer in dem Sinn, dass er damit schrankenlos schalten könnte. Oft lasten auf einer Liegenschaft Dienstbarkeiten, also Rechte Dritter, die der Eigentümer dulden oder bei deren Ausübung er etwas unterlassen muss. Das bekannteste Beispiel ist das Wegerecht, mit dem der Nachbar über das Grundstück fahren oder gehen darf.
Für den Käufer sind solche Rechte wichtig, weil sie mit der Liegenschaft auf ihn übergehen. Wer ein belastetes Grundstück kauft, übernimmt die Duldungspflicht. Umgekehrt kann eine Dienstbarkeit der eigenen Liegenschaft zugutekommen, etwa wenn ein Wegerecht die Zufahrt sichert. Beides will vor dem Kauf geprüft sein.
Dieser Beitrag erklärt aus anwaltlicher Sicht, was Dienstbarkeiten sind, wie sich Grunddienstbarkeit und persönliche Dienstbarkeit unterscheiden und warum auch nicht eingetragene, aber offenkundige Rechte gefährlich sein können. So wissen Sie, worauf Sie im Grundbuch und auf dem Grundstück achten müssen.