Die Grenze ist vor Kauf noch nicht ausreichend geklärt.
Fordern Sie Vermessungsurkunde, Pläne und Angaben zur Vermarkung an. Bei Unklarheiten sollte ein Vermessungsbefund oder eine vertragliche Nachvermessung vorgesehen werden.
Fehlen Grenzzeichen, sollten Vermarkung, Vermessungsunterlagen, Kosten und Übergabe vor dem Grundstückskauf vertraglich geklärt werden.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Immobilien-, Liegenschafts- und Unternehmensrecht
Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fragen rund um den Liegenschaftskauf prüfen wir mit Blick auf Vertrag, Grundbuch, Treuhand und steuerliche Folgen.
Wenn Grenzsteine fehlen oder Einfriedungen nicht zu den Plänen passen, sieht der Käufer bei der Besichtigung oft nicht, was er tatsächlich erwirbt. Das ist kein bloß technisches Detail, sondern eine Vertragsfrage.
Vor der Unterschrift sollten Grenzkatasterstand, Vermessungsunterlagen, Vermarkung, Kosten und Übergabezustand geklärt werden. Sonst entsteht Streit erst dann, wenn Zaun, Zufahrt, Bepflanzung oder Bauvorhaben betroffen sind.
Hier geht es um fehlende Grenzzeichen als Übergabe- und Unterlagenproblem. Er ist kein allgemeiner Grenzstreitbeitrag.
Zwei Fragen zeigen, ob Unterlagen und Vertragsregelung zusammenpassen.
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Pläne und Natur müssen zusammenpassen.
Fordern Sie Vermessungsurkunde, Pläne und Angaben zur Vermarkung an. Bei Unklarheiten sollte ein Vermessungsbefund oder eine vertragliche Nachvermessung vorgesehen werden.
Wenn Plan, Natur und Vertrag übereinstimmen, sollte die Übergabe Grenzzeichen, Zäune, Zufahrt und allfällige Abweichungen ausdrücklich dokumentieren.
Bleibt offen, wer Vermessung oder Vermarkung bezahlt, sollte der Vertrag eine klare Kostentragung, Verkäuferzusicherung und gegebenenfalls einen Einbehalt enthalten.
Der Grundbuchstand allein zeigt nicht, wo der Käufer später den Zaun sieht. Fehlen Grenzzeichen, müssen Plan, Naturstand und Verkäuferangaben zusammengeführt werden.
Der Beitrag zum Grenzkataster und Naturgrenze erklärt die rechtliche Einordnung. Hier geht es um fehlende Markierungen bei Kauf und Übergabe.
Käufer sollten Teilungsplan, Vermessungsurkunde, Katasterstand und vorhandene Pläne anfordern. Stimmen Fläche und sichtbare Nutzung nicht zusammen, braucht der Vertrag eine konkrete Lösung.
Bei Flächenabweichungen hilft der Beitrag zum falschen Grundstücksausmaß.
Wenn Marksteine fehlen, sollte geregelt werden, wer Vermarkung, Vermesser und allfällige Folgekosten trägt. Eine bloße Aussage, die Grenze sei bekannt, hilft später wenig.
Beim Kauf eines Teilgrundstücks ist die Lage noch sensibler. Dazu passt Teilgrundstück kaufen.
Bei der Übergabe sollten sichtbare Grenzzeichen, Zäune, Zufahrten, Bewuchs und offene Punkte protokolliert werden. Fotos und Planbeilagen helfen später bei der Beweisführung.
Die allgemeine Struktur behandelt das Übergabeprotokoll beim Haus- und Wohnungskauf.
Die Übersicht zeigt, welche Punkte vor der Kaufpreisfreigabe nicht offenbleiben sollten.
| Punkt | Nachweis | Vertragsfolge |
|---|---|---|
| Plan Vermessungsurkunde oder Teilungsplan | Kaufgegenstand klären | |
| Natur Grenzzeichen und Zäune | Übergabe dokumentieren | |
| Kosten Vermesser und Vermarkung | Kostentragung regeln | |
| Abweichung Fläche oder Nutzung stimmt nicht | Einbehalt oder Bedingung prüfen |
Die konkrete Vertragslösung hängt vom Objekt und den vorhandenen Unterlagen ab.
Achtung: Fehlende Grenzzeichen sollten nicht erst nach der Kaufpreisfreigabe geklärt werden. Dann ist der Druck zur Lösung oft deutlich geringer.
Praxispunkt: Nehmen Sie Pläne zur Besichtigung mit und halten Sie Abweichungen im Übergabeprotokoll fest.
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Das hängt von Vertrag, Unterlagen und konkreter Zusicherung ab. Gerade deshalb sollte die Vermarkung vor Unterzeichnung ausdrücklich geregelt werden.
Nein. Der Grundbuchauszug zeigt nicht automatisch die sichtbare Grenze vor Ort. Vermessungsunterlagen und Naturstand müssen zusammen geprüft werden.
Ja, wenn Vermessung, Vermarkung oder Kosten noch offen sind. Der Einbehalt muss aber im Vertrag klar beschrieben werden.
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