Flächenangaben können im Inserat, im Kataster, im Vertrag, im Teilungsplan und in der Natur unterschiedlich wirken. Beim Grundstückskauf ist das kein bloßes Rechendetail, sondern kann den Kaufpreis und die Nutzung betreffen.
Käufer sollten daher vor der Unterschrift klären, ob die angegebene Fläche nur ungefähr beschrieben ist, ob sie zugesichert wurde und ob Vermessungsunterlagen oder Grenzangaben belastbar sind.
Der Vertrag sollte mit diesen Unterlagen zusammenpassen. Wenn das Ausmaß kaufentscheidend ist, braucht es klare Formulierungen zu Fläche, Plan, Gewährleistung, Irrtum und möglichen Folgen.