Bei fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist können Sie wegen Verzug zurücktreten.
Erbringt die andere Seite ihre Leistung trotz angemessener Nachfrist nicht, können Sie nach den Regeln über den Verzug vom Vertrag zurücktreten. Erklären Sie den Rücktritt klar und nachweisbar. Mit wirksamem Rücktritt sind bereits erbrachte Leistungen zurückzustellen. Daneben kann ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen. Dokumentieren Sie Fristsetzung und Rücktritt sorgfältig.
Lassen Sie Fristsetzung und Rücktrittserklärung vor dem Versand prüfen.