Ein Rangordnungsbeschluss soll den Erwerb im Grundbuch absichern. Kritisch wird es, wenn das Ablaufdatum näherkommt, während Bank, Löschungserklärungen, Beglaubigungen oder Unterlagen noch fehlen. Dann reicht es nicht, auf das bisherige Closing zu vertrauen.
Käufer, Verkäufer, Bank und Treuhänder müssen rechtzeitig prüfen, ob die Einverleibung noch im geschützten Rang erfolgen kann oder ob ein neuer Antrag vorbereitet werden muss. Maßgeblich ist das konkrete Ablaufdatum im Beschluss und die vollständige Urkundenlage.
Hier geht es um nicht die Rangordnung allgemein, sondern die Fristfalle im laufenden Kaufabschluss.