Eine Duldung bedeutet, dass der Eigentümer eine bestimmte Einwirkung auf sein Grundstück hinnehmen muss. Bei einer Pipeline kann sie die Erhaltung der Leitung, Kontrollen, Reparaturen, den Zugang und vorübergehende Arbeiten umfassen. Die Reichweite hängt vom Rechtstitel ab. Eine allgemeine Formel wie „alle erforderlichen Maßnahmen“ sollte deshalb mit Plan, Zweck und Verfahren näher bestimmt werden.
Für den Käufer ist wichtig, ob der Betreiber den Zutritt ankündigen muss, welche Notfallrechte bestehen, wie die Zufahrt erfolgt und wer nach Arbeiten den ursprünglichen Zustand wiederherstellt. Ebenso sollte geklärt werden, ob der Eigentümer bei einer Beschädigung, Verlegung oder dauerhaften Beeinträchtigung eigene Kosten oder Mitwirkungspflichten trägt.
Bei einer eingetragenen Dienstbarkeit muss der Umfang aus Eintragung und Urkunde gelesen werden. Die technische Unterlage ergänzt die rechtliche Grundlage, ersetzt sie aber nicht. Stimmen Grundbuch, Urkunde und Plan nicht überein, sollte die Unklarheit vor der Bindung im Kaufvertrag geklärt werden.