Leitungen für Strom, Wasser, Kanal, Fernwärme oder Glasfaser verlaufen nicht immer dort, wo Käufer sie erwarten. Beim Grundstückskauf zählt daher nicht nur der Grundbuchsauszug, sondern auch der tatsächliche Leitungsverlauf und die dazu passende Urkunde.
Hier geht es um den transaktionsbezogenen Prüfpunkt: Passen Leitungsrecht, Lageplan, Vertrag, Erhaltungspflichten und Treuhandfreigabe zusammen? Für allgemeine Dienstbarkeiten gibt es bereits eigene Inhalte.
Aus anwaltlicher Sicht ist wichtig, dass ein Leitungsrecht nicht nur technisch funktioniert. Es muss im Vertrag so abgebildet werden, dass Nutzung, Zugang, Kosten und Kaufpreiszahlung nicht später auseinanderfallen.