Vor der Vertragsbindung sollten Käufer den aktuellen Grundbuchsauszug, den vollständigen Vertragsentwurf und die kommunale Beschlussunterlage zusammenführen. Ergänzend sind jene Organisations- oder Zuständigkeitsregeln anzufordern, aus denen sich die Befugnis des handelnden Organs ergibt.
Der Beschluss und der Vertrag müssen insbesondere beim Grundstück, beim Kaufpreis, bei Bedingungen, Fristen, Übergabe, Lasten und allfälligen Rücktrittsrechten zusammenpassen. Weicht die Vertragsfassung in einem wesentlichen Punkt ab, ist zu klären, ob der Beschluss auch diese Fassung deckt oder eine neue Entscheidung erforderlich ist.
Bei einem Kauf von einer Gemeinde sollten außerdem offene Abgaben, bestehende Nutzungen, Dienstbarkeiten und die grundbücherliche Durchführung getrennt geprüft werden. Die Zustimmung bei einer Familienwohnung ist ein anderer Prüfpunkt, verdeutlicht aber, warum die Verkäuferangaben mit den tatsächlichen Rechtsverhältnissen abzugleichen sind.