Die Unterlagenlage ist noch nicht ausreichend.
Fordern Sie zuerst alle Unterlagen zu Pacht und Drittbenutzung an. Ohne diese Grundlage lässt sich nicht beurteilen, ob Kaufpreis, Treuhand, Übergabe oder Gewährleistung richtig geregelt sind.
Ein verbindliches Kaufanbot sollte diese Lücke nicht offenlassen.