Die Bebaubarkeit ist noch nicht belastbar dokumentiert.
Fordern Sie den aktuellen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, die Bauplatzerklärung beziehungsweise die maßgeblichen Bauplatzunterlagen sowie Informationen zu Zufahrt, Aufschließung und Auflagen an. Eine positive Beschreibung im Exposé ersetzt diese Prüfung nicht.
Solange die Grundlagen fehlen, sollte ein verbindliches Kaufanbot das Risiko nicht unbesehen auf die Käuferseite verlagern.