Die Unterlagenlage ist noch nicht ausreichend.
Fordern Sie zuerst die fehlenden Unterlagen an. Ohne diese Grundlage lässt sich nicht beurteilen, ob Kaufpreis, Treuhand, Übergabe oder Grundbuchsicherung richtig geregelt sind.
Ein verbindliches Kaufanbot sollte diese Lücke nicht offenlassen.