Bei Geschäftslokalen, Werkstätten, Ordinationen oder Gastronomieflächen reicht der Blick ins Grundbuch nicht aus. Entscheidend ist, ob die geplante Nutzung genehmigt ist und welche Auflagen aus der Betriebsanlage bestehen.
Käufer sollten Bescheide, Pläne, Auflagen, Brandschutzunterlagen und Nutzungsbeschreibungen vor Vertragsunterzeichnung prüfen. Eine schöne Fläche hilft wenig, wenn der Betrieb später nicht oder nur mit hohen Anpassungen geführt werden kann.
Der Kaufvertrag muss daher Genehmigungen, bekannte Auflagen, Übergabe der Unterlagen und Folgen fehlender Nutzbarkeit klar regeln.