Baupolizeiliche Aufträge, offene Bescheide und behördliche Auflagen sind beim Liegenschaftskauf kein Randthema. Schon vor der Unterschrift muss klar sein, ob der Käufer nach dem Erwerb Maßnahmen, Kosten oder Fristen übernehmen würde.
Entscheidend ist der Abgleich von Bauakt, Baubescheiden, Benützungsbewilligung, Plänen, Auflagenkorrespondenz und Grundbuch. Wenn diese Grundlagen nicht zusammenpassen, hilft eine allgemeine Vertragsformulierung später oft wenig.
Der Fokus liegt nicht auf der Planung eines Bauprojekts, sondern auf der Frage, wie ein bestehender behördlicher Befund vor dem Kaufvertrag abgesichert wird. Maßgeblich bleiben der konkrete Vertrag, der aktuelle Grundbuchstand und die jeweils einschlägige österreichische Rechtslage.