Eine aufschiebende Bedingung legt fest, dass die Rechtswirkungen des Vertrags erst eintreten oder die Abwicklung erst weitergeht, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Beim Immobilienkauf betrifft das häufig Genehmigungen, Finanzierungszusagen oder Nachweise, die außerhalb der unmittelbaren Kontrolle einer Partei liegen.
Die Bedingung sollte klar beschreiben, welches Ereignis gemeint ist, wer den Nachweis beschafft, bis wann das geschehen muss und was passiert, wenn die Bedingung nicht eintritt. Ohne diese Punkte bleibt offen, ob der Vertrag scheitert, verlängert wird oder nachverhandelt werden muss.
Besonders wichtig ist die Abstimmung mit der Treuhand. Der Kaufpreis sollte nicht freigegeben werden, solange eine Bedingung offen ist, die den Eigentumserwerb oder die Durchführbarkeit des Kaufs betrifft.